Religionsunterricht
Der Religionsunterricht fällt grundsätzlich in den Aufgaben- und Kompetenzbereich der Kirchen. Er wird entweder durch die Lehrperson selbst, oder durch eine Fachperson der Kirche in enger Zusammenarbeit mit der Lehrperson erteilt. Der Religionsunterricht wird während der obligatorischen Schulstunden erteilt. Spezielle Themen, wie die Vorbereitung auf Kommunion, Firmung und Konfirmation, werden in enger Zusammenarbeit mit den Kirchen unterrichtet.



