Angebote für Schulgemeinden

B&U: Beratungs- und Unterstützungsangebot für Regelschulen

Die HPS Flawil bietet den Regelschulen im Wahlkreis Wil und der Stadt Gossau für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung/Mehrfachbehinderung und/oder einer Autismus-Spektrum-Störung Beratung und Unterstützung an.

Das Angebot richtet sich an Lehrpersonen, Fachpersonen und Schulische Heilpädagogen, welche Schülerinnen und Schüler mit oben genanntem Förderschwerpunkt in der Regelschule unterrichten.

Durch die behinderungsspezifische Beratung und Unterstützung soll ermöglicht werden, dass Kinder mit einer kognitiven Beeinträchtigung und/oder einer tiefgreifenden Entwicklungsstörung die Regelschule besuchen können.

Die Beratung und Unterstützung B&U stellt eine punktuelle Beratung dar. Sie erfolgt z. B. zu Beginn des Schuljahres, einmal pro Quartal, einmal pro Halbjahr oder bei besonderen Vorkommnissen. In begründeten Einzelfällen kann die Beratung auch in regelmässigen Abständen, z. B. einmal pro Monat, erfolgen.

Beratungspunkte

Folgende Beratungspunkte sind möglich:

  • allgemeine Beratung im Umgang mit spezifischem Förderbedarf
  • Förderung des Verständnisses für Autismus-Spektrum-Störung und/oder kognitive Beeinträchtigung bei Schülerinnen und Schülern, Schulteams, Behörden
  • behinderungsspezifische Beratung von Eltern, Lehr- und Fachpersonen, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen sowie Personen der Schulführung
  • Beratung in der Förderdiagnostik – Förderplanung – Standortbestimmung
  • Unterstützung bei der Unterrichtsgestaltung, insbesondere bei methodisch-didaktischen Fragestellungen (z. B. Lehrmittel, Einsatz von Hilfsmitteln)
  • Unterstützung bei der Förderplanung (z. B. Besprechung von Beobachtungen, Festlegen von individuellen Zielsetzungen, Teilnahme an Standortgesprächen, Begutachtung der Förderplanung)
  • Vermittlung von spezifischen Kompetenzen in Bezug auf den Förderbedarf
  • Beratung bei Ein- und Übertrittsfragen und bei der beruflichen Eingliederung in Zusammenarbeit mit dem Schulpsychologischen Dienst und weiteren Fach- und Beratungspersonen

Grundsätzlich arbeiten B&U-Berater*innen nicht mit Schülerinnen und Schülern, sondern sind ausschliesslich beratend tätig. Eine Ausnahme würde z. B. die Einführung in ein Kommunikationsgerät darstellen.

Bei Wunsch auf Beratung und Unterstützung kann die Schulleitung der Regelschule direkt mit der HPS Flawil Kontakt aufnehmen. Kurzfristige Beratungen brauchen keine separate Kostengutsprache des Kantons. Beratungen über 40 Einheiten werden vom Schulpsychologischen Dienst abgeklärt und zusammen mit dem B&U-Dienst beim Kanton beantragt.