Formulare

Jokertag

  • Die Erziehungsberechtigten können das Kind an höchstens zwei Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht dispensieren.
  • Jokertage sind nicht auf das nächste Schuljahr übertragbar
  • Jokertage können zur Verlängerung von Ferien eingesetzt werden. (Ausnahmen: erster und letzter Schultag des Schuljahres).
  • Die Eltern beantragen Jokertage mit dem Formular “Antrag Schuldispens” bei der Klassenlehrperson.
  • Nicht bezogene Jokertage verfallen Ende Schuljahr.
  • Das von den Eltern unterschriebene Dispens-Formular sollte spätestens eine Woche vor dem Bezug des Jokertages bei der Klassenlehrperson eintreffen